Annahme als Doktorand/Doktorandin
Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, dass der Bewerber/die Bewerberin
- einen zur Promotion qualifizierenden Abschluss in einem naturwissenschaftlichen Fach erworben hat (§ 5 (1) Nr. 1 PO 2016),
- nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer anderen Fakultät oder Hochschule als Doktorand/Doktorandin angenommen beziehungsweise zur Promotion zugelassen ist und nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer Hochschule eine entsprechende Doktorprüfung bestanden hat (§ 5 (1) Nr. 2 PO 2016) und
- nicht unwürdig zur Führung des Doktorgrades im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist (§ 5 (1) Nr. 3 PO 2016).
Ausländische Studienabschlüsse bedürfen der Anerkennung durch den Promotionsausschuss. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit mit den erforderlichen inländischen Studienabschlüssen (§ 5 (2) PO 2016). Zur Anerkennung reichen Sie alle Hochschulabschlüsse (einschließlich Fächer- und Notenübersichten) in amtlich beglaubigten Kopien ein (siehe Merkblatt zu amtlichen Beglaubigungen). Unterlagen, die nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind, müssen amtlich übersetzt werden. Amtliche Übersetzungen dürfen nur vereidigte Übersetzer vornehmen. Übersetzungen ins Deutsche, die im Ausland angefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein.
Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin
Wer die Anfertigung einer Dissertation beabsichtigt und die Zulassungsvoraussetzungen nach § 5 PO 2016 erfüllt, muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in jedem Fall noch vor Beginn der Forschungsarbeit und des begleitenden Promotionsstudiums) die Annahme als Doktorand/Doktorandin in HISinOne beantragen (siehe Schritt-für-Schritt-Anleitung im Wiki der Abteilung Campus Management). Der durch HISinOne generierte Antrag ist in ausgedruckter und unterschriebener Form im Promotionsbüro abzugeben.
Wichtig: Aus organisatorischen Gründen muss der Antrag spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin des Promotionsausschusses im Promotionssekretariat vorliegen; bei Vorlage ausländischer Studienabschlüsse spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Sitzungstermin.
Zur Antragstellung sind die folgenden Anlagen gemäß § 6 (2) PO 2016 (jeweils als PDF-Datei) bereitzuhalten; sie müssen in HISinOne im Zuge des Anmeldevorganges hochgeladen werden:
- den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung;
- den Nachweis des zur Promotion berechtigenden Abschlusses (§ 5 (1) PO 2016);
- die Promotionsvereinbarung (§ 4 (2) PO 2016);
- die Anlage 1 zur Promotionsvereinbarung (MS-Word-Datei / PDF-Datei);
- die Anlage 2 zur Promotionsvereinbarung (MS-Word-Datei / PDF-Datei);
- ein aktueller Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs (§ 6 (2) Nr. 4 PO 2016);
- Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche (§ 6 (2) Nr. 5 PO 2016)
(PDF-Datei).
Zusätzlich zu einem Ausdruck des in HISinOne generierten Antrages müssen die unter Punkt 1 und 2 genannten Nachweise in Papierform und mit einem offiziellen Beglaubigungsvermerk versehen im Promotionsbüro eingereicht werden. Beachten Sie bitte die Hinweise der Universität zu Beglaubigungen.
Das unter Punkt 7 aufgeführte Dokument (Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche) wird ebenfalls in original unterschriebener Papierform benötigt. Für alle weiteren Unterlagen genügt die elektronische Hinterlegung in HISinOne.
Ein amtliches Führungszeugnis ist zur Annahme als Doktorand/Doktorandin nicht erforderlich.
Weitere Informationen und Hinweise
Der Promotionsausschuss tagt zwei bis drei Mal pro Semester, allerdings nur während der Vorlesungszeit. Die absehbaren Termine sind im Bereich Kalender / Nachrichten ersichtlich.
Weitere Informationen zu Promotionen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sind auf den Webseiten der Freiburg Research Services zu finden.
Dokumente zur Annahme als Doktorand/Doktorandin
Promotionsvereinbarung (Version vom November 2020) der Fakultät für Chemie und Pharmazie
Anlage 1 zur Promotionsvereinbarung: inhaltliche und zeitliche Gliederung des Arbeitsprogramms des Promotionsvorhabens (MS-Word-Datei / PDF-Datei)
Anlage 2 zur Promotionsvereinbarung: individuelles Studienprogramm (MS-Word-Datei / PDF-Datei)
Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche gemäß § 6 (2) Nr. 5 (PDF-Datei)