HS-Graduiertenschule - ECTS
Übersicht
über die im Rahmen der Graduiertenschule vergebenen
Credit Points (ECTS)
Alle im Rahmen der Hermann-Staudinger-Graduiertenschule erbrachten Leistungen werden im Promotionssekretariat als Scheine (entweder im Laufe des Promotionsstudiums oder gesammelt bei Einreichung der Dissertation) abgegeben.
Die Scheine müssen chronologisch geordnet sein und Angaben zur Art der Leistung (z. B. Vorlesung, Kurs, Seminar, Poster usw.), zum Namen der Veranstaltung, Umfang (z. B. in SWS) und Semester enthalten.
Die Übersicht über das aktuelle Veranstaltungsangebot unserer Fakultät für Promovierende finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.
Die Übersicht über sonstige externe Veranstaltungen für Promovierende finden Sie auf der jeweiligen Homepage, z. B.
Freiburg Research Services / Int. Graduiertenakademie IGA/FRS
Sprachlehrinstitut SLI
Zentrum für Schlüsselqualifikationen ZfS
usw.
Untenstehend finden Sie die Information über die ECTS-Vergabe für die jeweiligen Leistungen:
Vorlesung - 3 ECTS für 2 SWS, 1.5 ECTS für 1 SWS
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Konferenzbeiträge: Poster (Hauptautorenschaft) - 1 ECTS, 2 ECTS bei bes. Leistungen, Posterpreis Vortrag - 2 ECTS
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Publikationen in referierten Fachzeitschriften: Hauptautorenschaft - 2 ECTS, auf Antrag bis zu 4 ECTS Mitautorenschaft - 1 ECTS Nur akzeptierte bzw. gedruckte Publikationen werden angerechnet Bei Veröffentlichung der Ergebnisse in Fachzeitschriften sollen die externen DoktorandInnen zusätzlich zur Affiliation des Arbeitskreises entweder die HSGS oder das Institut unserer Fakultät nennen. In diesem Fall werden die Punkte als intern angerechnet. Diese Regelung tritt am 1.6.2012 in Kraft - siehe Rundschreiben DoktorandInnen vom 16.04.2012 Bitte auf dem Schein den Namen der Fachzeitschrift, das genaue Veröffentlichungsdatum, und bei Mitautorenschaft unbedingt den Hauptautor angeben! |
Patent - 2 ECTS
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Vorträge im Arbeitskreisseminaren - 1 ECTS (es wird nur jeweils ein Vortrag im Jahr akzeptiert) Bitte auf dem Schein das genaue Datum des Vortrags angeben! |
Praktikums-/Exkursionsbetreuung o. a. Lehrleistungen - 3 ECTS für 6-wöchige, ganztägige Betreuung und umgerechnet. Betreuung von Auszubildenden wird nur dann angerechnet, wenn es sich um die Leitung von Kursen handelt, ähnlich den Seminaren für Studierende
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Betreuung von Abschlussarbeiten (MSc, BSc, Diplom) - bis zu 2 ECTS, ECTS-Zahl wird nach Ermessen des Betreuers vergeben |
IGA-Kurse - je nach zeitlichem Umfang (bis 10 Std. 1 ECTS, 11-17 Std. 2 ECTS, ab 18 Std. 3 ECTS) Es werden nur Qualifizierungen im Umfang bis maximal 6 ECTS angerechnet, wenn die Gesamtzahl der ECTS < 21 ECTS ist. |
Die DoktorandInnen können bei Zustimmung des/der hauptbetreuenden Fachvertreters/Fachvertreterin auch im Ausland Credit Points erwerben. Dabei gelten die gleichen Regeln wie innerhalb der Fakultät für Chemie und Pharmazie. Alle auswärtigen Leistungen müssen vom betreffenden Referenten der Graduiertenschule gegengezeichnet werden.
Mit Abschluss der Dissertation soll jede(r) DoktorandIn 20 ECTS vorweisen, wobei mindestens 10 ECTS innerhalb der Fakultät für Chemie und Pharmazie vergeben wurden.